Hecken dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nur in bestimmten Zeiträumen radikal zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die Zeit von Oktober bis Februar ist dafür zulässig. Von März bis September sind lediglich Formschnitte oder Pflegeschnitte erlaubt, um die Hecke zu pflegen und in Form zu halten. 

Erklärung:
  • Radikaler Rückschnitt/Entfernung:
    Dies bedeutet das komplette Abschneiden der Hecke, oft auch als „auf Stock setzen“ bezeichnet, oder das vollständige Entfernen der Hecke. 

  • Formschnitt/Pflegeschnitt:
    Hierbei werden lediglich vereinzelte Triebe gestutzt, um die Hecke in Form zu halten oder zu korrigieren. 

Warum diese Regelung?
Die Regelung dient dem Schutz von Vögeln und anderen wildlebenden Tieren, die in Hecken brüten oder leben. Durch die Begrenzung des Heckenschnitts auf die Zeit von Oktober bis Februar wird sichergestellt, dass Vögel während der Brutzeit nicht gestört werden und ihre Nester nicht zerstört werden.
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